„Fünf Zeugen sagten am Mittwoch vor dem Stuttgarter Oberlandesgericht (OLG) aus. Davon war nur einer garantiert unparteiisch: der kriminaltechnische Sachverständige für Maschinenschriften des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg. Seiner Aussage, so Richter Martin Würthwein vom 20. Zivilsenat des OLG, sei „nicht unerhebliche Bedeutung“ zuzuzmessen – sie fiel zu Gunsten von Weber aus.
Der Sachverständige hatte ein Schriftstück untersucht, mit dem der Manager am 16. Oktober 1990 den Vertrag mit Kläger Burkhard Nuppeney gekündigt hatte. Motorsport-Journalist Nuppeney und Weber waren im Oktober 1988 übereingekommen, sich den 20-Prozent-Anteil an den Einnahmen aus Schumachers Vermarktung zu teilen. Dasselbe galt auch für den Piloten Frank Schmickler. Nuppeney behauptet, der Vertrag sei nie gekündigt worden. Der Sachverständige sagte dagegen, vieles spräche dafür, dass das Schreiben aus dem Jahr 1990 stammte.“
Zitat aus einem Beitrag von Uwe Baltner in der Zeitung “Stuttgarter Nachrichten” vom 30.09.1999